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Berechnung von Intervallen bei Schließtagen

Problembeschreibung

Wie erfolgt die Berechnung von Intervallen für Säumnisgebühren bei Schließtagen?

Lösung

Die Berücksichtigung von Feiertagen oder Schließtagen erfolgt bei der Berechnung eines Intervalls (weitere Kondition MGI1 bis MGI4) anders als z.B. bei der Überziehung pro Woche (Standardkondition oder MGUW). Hierbei wird auf die Einstellung unter Konditionen - Standardkonditionen - Registerkarte Allgemeines: "Leihfristen nach Öffnungstagen oder Kalendertagen berechnen" zurückgegriffen.

Ist "Leihfristen nach Kalendertagen berechnen" eingestellt, wird der Intervall komplett nach Kalendertagen berechnet. Es wird keinerlei Rücksicht auf eingetragene Feiertage, Schließtage oder sonstige Öffnungstage genommen.

Ist die Funktion "Leihfrist nach Öffnungstagen berechnen" eingestellt, wird der Intervall mit Rücksicht auf die Öffnungstage und Schließtage genommen. Es wird dabei jeder einzelne Tag berechnet und geprüft, d.h. obwohl ein Intervall nach Wochen eingestellt ist, wird diese Woche in 7 Tage aufgeteilt.

Beispiel (nach Öffnungstagen): ein Medium hat eine Leihfrist bis zum 05.11. Nach Ablauf der Leihfrist soll ein Intervall für 1 Woche berechnet werden. Es gelten keine Kulanztage, dafür gibt es jedoch vom 10.11. bis zum 16.11. eine Schließwoche. Ansonsten ist montags bis freitags geöffnet. Bei der Berechnung des Intervalls werden nun folgende Tage herangezogen:

06.11. 1. Tag des Intervalls
07.11. 2. Tag des Intervalls
08.11. kein Intervall, da Schließtag (Samstag)
09.11. kein Intervall, da Schließtag (Sonntag)
10.11. bis 16.11. kein Intervall, da Schließwoche
17.11. 3. Tag des Intervalls
18.11. 4. Tag des Intervalls
19.11. 5. Tag des Intervalls
20.11. 6. Tag des Intervalls
21.11. 7. Tag des Intervalls
Der Intervall ist damit komplett. Ab dem 24.11. beginnt somit die Berechnung des nächsten Intervalls (der 22. und 23.11. werden wegen Samstag/Sonntag wieder übersprungen).

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