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Änderung der Ausleihkonditionen: Säumnisgebühren bei aktuell säumigen Medien rückwirkend verändert

Problembeschreibung
  • Die Bibliothek hat gerade die Ausleihkonditionen angepasst und dabei auch die Säumnisgebühren verändert (Höhe oder Taktung (Woche/Tag)). Nun sind bei allen Medien die bereits in der Säumnis waren, neue Gebühren im Konto - die Änderung soll ja aber erst ab heute gelten. Was ist zu tun?
Gilt für
  • Änderung von Höhe oder Taktung der Säumnisgebühren pro Exemplar (schwebend).
Lösung

Die Säumnisgebühren sind im Gegensatz zu Mahngebühren oder Benutzungsgebühren (z.B.: Jahresgebühren) immer schwebend. Das bedeutet, dass die Gebühr noch nicht fest verbucht ist, sondern variabel bleibt. Die Säumnisgebühr wird erst bei der Rückgabe des Exemplars oder auch bei einer Verlängerung fest im Gebührenjournal verbucht und ist dann nicht mehr schwebend.

Wenn die Bibliothek entscheidet Säumnisgebühren anzupassen, muss dieser Umstand bedacht werden. Bereits in der Säumnis befindliche Exemplare sind direkt und rückwirkend bis zum Leihfristende von dieser Änderung betroffen. 

Beispiel:

Bisherige Säumnisgebühr pro Woche: 0,50€ / Exemplar

Neue Säumnisgebühr pro Tag: 0,20€ / Exemplar

Leihfristende vor 30 Öffnungstagen, 5 Öffnungstage pro Woche.

Eigentlich hätte für das säumige Exemplar 6€ gezahlt werden müssen. Durch die Änderung müssen nun rückwirkend 15€ gezahlt werden, plus 0,20€ für jeden weiteren Tag bis zur Rückgabe.

 

Da dies schwer zu vermitteln ist und sich ggf. auch nicht mit der Gebührensatzung deckt, sollten Sie in solchen Fällen entweder vor einer Änderung der Konditionen die säumigen Medien verlängern. Dabei werden die bislang angefallenen Gebühren fest im Konto des Nutzers verbucht und die Medien bekommen aus kulanzgründen eine neue Leihfrist. Die Alternative wäre, bei der tatsächlichen Rückgabe der säumigen Medien nicht den gesamten Betrag zu verlangen, sondern ebenfalls aus kulanzgründen einen Teilerlass oder vollständigen Erlass zu buchen.

 

Seiten ID
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