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Leihfrist anpassen

Leihfrist anpassen

Beim Verlängerungsvorgang kann – wie bei der Ausleihe – die Leihfrist angepasst werden. Die Verlängerung wird in der Statistik standardmäßig wie eine Ausleihe gezählt. I. d. R. wird die Leihfrist für die einzelnen Mediengruppen anhand der bei Ihnen im Einstellungsmodul getroffenen Einstellungen vom System automatisch berechnet, ebenso die Verlängerungsfrist. Sie können die Leihfrist aber auch manuell und beim jeweiligen Vorgang anpassen, z. B.:

  • Ausleihe für eine verkürzte Leihfrist (Medium wird bei Ablauf der regulären Leihfrist wieder benötigt)

  • Ausleihe für eine verlängerte Leihfrist (z. B. bei Urlaub des Lesers)

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Geben Sie eine Ausweisnummer und eine Buchungsnummer ein, deren Leihfrist verändert werden soll.

  2. Markieren Sie in der Übersicht links das Medium mit Doppelklick, sodass es mit einem Häkchen versehen ist.

  3. Klicken Sie auf Leihfrist (oder F7-Taste). Daraufhin öffnet sich ein Kalender, mit dessen Hilfe Sie das neue Rückgabedatum bestimmen können. Sie können über die Schaltflächen zu den Zeiträumen festlegen, wie lange die Leihfrist sein soll. Standardmäßig erfolgt die Berechnung vom regulären Rückgabedatum. Wenn Sie auf 3 Wochen klicken, ist die Leihfrist um drei Wochen nach dem regulären Rückgabedatum verlängert.
    Die Schaltfläche Heute dient dazu, das aktuelle Datum – und nicht das reguläre Rückgabedatum – für die Berechnung der Leihfrist heranzuziehen. Ein Klick auf Heute und auf 1 Woche bedeutet, dass die Leihfrist vom aktuellen Datum aus bis eine Woche später dauert.
    Die Schaltfläche Dauer erzeugt eine Dauerausleihe, die Leihfrist ist bis ins Jahr 2199 verlängert.

  4. Schließen Sie den Kalender mit OK und beenden Sie den Ausleihvorgang. Die neue Leihfrist wird damit nur für das markierte Medium gesetzt.

 Hinweis:

  • Bei Klick auf Alle im Kalender werden alle Medien, die gerade verbucht wurden, auf die neue Leihfrist gesetzt.

  • Bei rot markierten Tagen handelt es sich um eingetragene Schließ- oder Feiertage.