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Registrierkassenpflicht in Österreich

Problembeschreibung

Einführung Registrierkassenpflicht in Österreich

Lösung

Die Registrierkassenpflicht für Österreich gilt seit 01.01.2016. Das Österreichische Ministerium der Finanzen teilte uns mit, dass auch Öffentliche Bibliotheken registrierkassenpflichtig sind, wenn ein Jahresumsatz von € 15.000 oder ein Barumsatz von € 7.500 überschritten wird.
Welche Umsätze gelten als Barumsätze? Es werden nicht nur Zahlungen mit Bargeld als Barumsätze betrachtet, sondern auch Zahlungen mit Kreditkarte, Bankomat (Maestrokarte), anderen vergleichbaren elektronischen Zahlungsmitteln und Zahlung mittels Gutscheinen, Bons oder Geschenkmünzen. Nicht als Barumsätze gelten Zahlungen per Banküberweisung.
 
Wir haben eingehend geprüft, ob BIBLIOTHECAplus mit einer Funktionalität für Registrierkassen ausgestattet sein muss. Dies ist nicht der Fall, da die Abbildung von Gebühren und Zahlungen in BIBLIOTHECAplus lediglich der Ausleihverbuchung (z. B. für die Abbildung von Gebührensperrgrenzen) dient.
 
Die endgültigen Angaben zu den einzelnen Einnahmen und Ausgaben einer Bibliothek sind in Ihrem externen Buchhaltungssystem (Stadtkasse) verbindlich und fälschungssicher abgelegt.
Zur Erfüllung der Registrierkassenpflicht benötigen Sie daher eine von BIBLIOTHECAplus unabhängige Lösung, die Ihre Registrierkasse mit Ihrem Buchhaltungs-/Kameralistiksystem verbindet.
 
Unabhängig von der Registrierkassenpflicht wurden die Belege von BIBLIOTHECAplus an die Anforderungen der neuen Belegerteilungspflicht angepasst. Diese gilt ebenfalls seit Anfang 2016 für Öffentliche Bibliotheken in Österreich und wurde im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfrist seit dem Update auf die Version 5.3.1 bereitgestellt. Informationen zu den Anpassungen finden Sie im Downloadcenter unter http://downloads.oclc-bibliotheca.de/Dokumente/BIBLIOTHECAplus.aspx im Dokument Belegerteilungspflicht in BIBLIOTHECAplus V.5.3.1

Seiten ID
33565