Datenverarbeitungsvertrag (DVV) bzw. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit OCLC GmbH
Problembeschreibung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist mit einer rechtlichen Verpflichtung für Ihre Einrichtung verbunden, Ihre Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten mit OCLC zu formalisieren.
Nach Art. 46 der DSGVO dürfen personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, wenn angemessene Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Eine solche in Art. 46(2)(c) genannte Sicherheitsvorkehrung sind Standardschutzklauseln, die von der Europäischen Kommission erlassen wurden.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2020, auch als „Schrems II“ bekannt, hat die Europäische Kommission neue modernisierte Standarddatenschutzklauseln herausgegeben, die bis zum Dezember 2022 inkraft sein mussten.
Gilt für
- OCLC Produkte
Lösung
OCLC hat nach den Erfordernissen der DS-GVO den Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von OCLC-Diensten (DVV) bzw. (AVV) überarbeitet, so dass er die neuen Standarddatenschutzklauseln wie erforderlich widerspiegelt. Unter nachstehendem Link finden Sie die neuen DVV/AVV Musterverträge.
https://policies.oclc.org/en/privacy/data-privacy-agreements.html
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Wenn Sie keinen DVV/AVV mit OCLC haben:
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Laden Sie den zutreffenden DVV/AVV unter dem oben stehenden Link herunter, unterschreiben Sie ihn und schicken diesen per E-Mail an eu_privacy@oclc.org.
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Falls Sie aber einen Rahmenvertrag mit OCLC nach September 2021 unterzeichnet haben, dann beinhalten die Bestimmungen des Rahmenvertrages die DVV durch Verweis, so dass Sie die Vorschriften erfüllen. Sie können natürlich trotzdem die 2021 DVV herunterladen, unterzeichnen und per E-Mail an eu_privacy@oclc.org. schicken.
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Wenn Sie einen DVV/AVV haben, ...
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... es aber nicht die Version von September 2021 ist, laden Sie den zutreffenden DVV/AVV herunter, unterschreiben Sie ihn und schicken diesen per E-Mail an eu_privacy@oclc.org.
- ... es aber Ihre eigene Mustervereinbarung ist, stellen Sie sicher, dass Ihre Einrichtung Ihren DVV/AVV dahingehend überarbeitet, dass dieser die DS-GVO Vorschriften erfüllt.
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- Sollten Sie Fragen zu den bestehenden Vereinbarungen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren OCLC Vertriebsbeauftragten oder schicken Sie eine E-Mail an eu_privacy@oclc.org.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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