Hilfestellung zur Erstellung der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ für OPEN (ab V12)
Überblick
OPEN in der Version 12 ist in der Standardauslieferung bereits zu 93 % barrierefrei (gemäß WCAG 2.1 und 2.2 bzw. BITV 2.0 Standard AA). Wir bei OCLC arbeiten kontinuierlich daran, diesen Standard weiter zu verbessern – unter anderem durch regelmäßige eigene Accessibility-Tests und die direkte Umsetzung Ihres wertvollen Feedbacks.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie und Ihre Dienstleister (z. B. Webagenturen) bei der Erstellung der gesetzlich geforderten „Erklärung zur Barrierefreiheit“ für Ihren OPEN-Katalog unterstützen.
Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit und wie OPEN Sie dabei unterstützt
-
Leichte Auffindbarkeit: Die Erklärung muss von der Startseite und jeder weiteren Unterseite des Webauftritts leicht auffindbar und erreichbar sein.
-
So unterstützt Sie OPEN 12: Dies ist bereits vorbereitet. Im Footer (Fußzeile) von OPEN 12 befindet sich ein Platzhalter für die Erklärung. Sie können diese Anzeige ganz einfach aktivieren unter: Verwaltung > OCLC OPEN > OPEN.Settings > Allgemeine Einstellungen > Barrierefreiheitserklärung
-
-
Barrierefreies Format und Bewertung
Die Erklärung muss in einem barrierefreien (gegebenenfalls maschinenlesbaren) Format vorliegen und eine Bewertung der aktuellen Barrierefreiheit enthalten. -
Umgang mit nicht barrierefreien Inhalten
Falls die Webseite noch nicht vollständig barrierefrei ist, müssen die betroffenen Teile benannt, Gründe dafür angegeben und ggf. barrierefreie Alternativen aufgezeigt werden.-
So unterstützt Sie OPEN 12: Diese spezifischen Informationen für die Standardauslieferung liefern wir Ihnen passgenau im separaten Artikel Erklärung zur Barrierefreiheit BIBLIOTHECA OPEN.
-
-
Bewertungsgrundlage und Methodik
Die Erklärung muss auf einer tatsächlichen Bewertung der Barrierefreiheit beruhen und die verwendete Testmethode benennen.-
So unterstützt Sie OPEN 12: OPEN wurde sowohl von der Firma Deque Systems Inc. (https://www.deque.com/) als auch intern durch OCLC umfangreich auf Barrierefreiheit getestet. Zum Einsatz kamen Tools wie Axe, WAVE, SiteImprove, Color Contrast Analyzer sowie manuelle Tests (u. a. mit dem Screenreader NVDA). Diese Angaben können Sie in Ihre Erklärung übernehmen.
-
-
Feedback-Mechanismus
Die Erklärung muss eine elektronische Kontaktmöglichkeit enthalten, über die Nutzer noch bestehende Barrieren melden oder Informationen zur Umsetzung erfragen können. (Hinweis: Hier müssen Sie die Kontaktdaten Ihrer Bibliothek/Einrichtung hinterlegen).
-
Schlichtungsverfahren (Durchsetzungsverfahren)
Die Erklärung muss erläutern, wie ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden kann, und einen Link zur zuständigen Schlichtungsstelle enthalten.
Muster und weiterführende Links
Ein offizielles Muster zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie im Durchführungsbeschluss der EU:
Mustererklärung zur Barrierefreiheit (EU-Richtlinie)
Quellen
-
Erklärung zur Barrierefreiheit (Bund): barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de (Stand: 09.03.2026)
-
Informationen zum BFSG: bfsg-gesetz.de (Stand: 09.03.2026)
-
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523: Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102. EUR-Lex Link (Stand: 09.03.2026)
Haftungsausschluss
Dieses Dokument enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Die Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft; rechtswidrige Inhalte waren zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
